Fahrschule Waldmohr
Einsteigen & Wohlfühlen!
Problemlos und preiswert zu Ihrem Führerschein. Unterrichtsbesuche und Anmeldung täglich möglich.
Unsere Standorte
Waldmohr
Adresse:
Im Krämmel 44
66914 Waldmohr
Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag: 18:30 bis 20:00 Uhr
Anmeldung:
Dienstag und Donnerstag: 18:00 bis 18:30 Uhr
Schönenberg-Kübelberg
Adresse:
Saarbrücker Straße 63
66901 Schönenberg-Kübelberg
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: 18:30 bis 20:00 Uhr
Anmeldung:
Montag und Mittwoch: 18:00 bis 18:30 Uhr
Brücken
Adresse:
Hauptstraße 26
66904 Brücken
Öffnungszeiten:
Dienstag: 18:30 bis 20:00 Uhr
Anmeldung:
Dienstag: 18:00 bis 18:30 Uhr
Folgende Führerscheinklassen bilden wir zur Zeit aus:
Automatikausbildung möglich!
01.
Klasse B
PKW und LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg, max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz. Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
02.
Klasse B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger über 750 kg und bis max. 4250 kg zulässige Gesamtmasse des gesamten Zuges. (Nur Schulung – Keine Prüfung!)
03.
Klasse BE
Auto mit großem Anhänger. Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers 3,5 t.
04.
Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre (oder ca. 2 jähriger Besitz Klasse A 2 beschränkt). Alle Krafträder/Zweiräder, auch mit Beiwagen und Trikes – mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder der Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
05.
Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre. Alle Krafträder/Zweiräder, auch mit Beiwagen – beschränkt auf eine Nennleistung von 35 KW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 KW/kg.
06.
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre. Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW. Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 KW/kg. Trikes bis max. 15 KW
07.
Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre. Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.